Thema: Botschaftspost, Diplomatenpost, Konsulatspost - echt gelaufene Belege
Fips002 Am: 04.04.2016 18:25:49 Gelesen: 95503# 45@  
Ich zeige zwei Briefe einer besonderen Kurierpost der DDR. Die Briefe wurden von Mitarbeitern der Botschaften der DDR in Ägypten und Guinea Bissau an ihre Angehörigen in der DDR gesandt.

Mit PSF 101 ist ein Postschließfach beim Postamt 1020 Berlin gemeint. Dieses war für das Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten der DDR eingerichtet. Die von mir gezeigten Briefe sind als Auslandspost nur zu erkennen, wenn man weiß, dass der Zusatz nach dem Schrägstrich hinter der PSF-Angabe 101 im Absender auf eine Auslandsvertretung der DDR hinweist.

Bis Mitte der 70er Jahre gab es für Mitarbeiter der DDR-Vertretungen in den Mitgliedsländern des Rates für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW) keine besondere Postbeförderung. Es wurde die Post des Gastlandes benutzt. Nach der weltweiten diplomatischen Anerkennung der DDR und der Aufnahme in die UNO 1973, wurde die Post des Gastlandes nicht mehr benutzt. Als Absenderangabe für die Post aus dem Ausland wurde 1020 BERLIN PSF 101 und nach dem Schrägstrich die Zahl für die DDR-Auslandsvertretung angegeben. Die Beförderung von und nach der Poststelle des Ministeriums erfolgte durch Kurier. Zugelassen waren nur Karten und Briefe bis 20 Gramm.

Zugang zu diesem Postweg hatten Mitarbeiter der DDR-Botschaften und anderer diplomatischer Vertretungen. Ab Mitte der 80er Jahre wurde der Pitney-Bowes-Freistempel und der Postalia-Freistempel eingesetzt.

Bei der Einführung der Länder-Codes wurden zwei Ländergruppen festgelegt. 1. Staaten des Warschauer Vertrages und 2. Länder nach dem Alphabet geordnet, in denen die DDR diplomatische Vertretungen unterhielt.

So z.B. 1. Gruppe ab 101/1 A - Botschaft der DDR in der UdSSR

101/1 B - Handelsvertretung der DDR in der UdSSR
bis 101/14 - Generalkonsulat der DDR in Varna

2. Gruppe: 101/16 - Botschaft in der Arabischen Republik Ägypten
bis 101/105 - Botschaft in Afghanistan.
 

Diese Belege sind nicht häufig. Die Karten und Briefe, die über den beschrieben Beförderungsweg liefen, waren reine Bedarfspost. Die nach der DDR adressierten Belege, die mit dem Freistempel des MfAA versehen waren, wurden meist sofort in den Papierkorb geworfen.



Brief von der Botschaft in Ägypten, Code Nr. 101/16



Brief von der Botschaft der DDR in Guinea-Bissau, Code Nr. 101/99

Gruß Dieter
 

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