Thema: Der BDPh und seine Arbeitsgemeinschaften - eine gemeinsame Zukunft ?
stampmix Am: 05.04.2016 10:12:23 Gelesen: 17700# 2@  
@ Richard

Was meint der Begriff "Arge-Direktmitgliedschaft"? Wohl kaum (wie der Begriff suggeriert) die Mitgliedschaft bei einer Arge, eher doch eine BDPh-Direktmitgliedschaft über eine ArGe.

Zur thematischen Klarstellung und sinnvollen weiteren Diskussion dieses Themas sollte der Wortlaut des Beschlusses über die "Arge-Direktmitgliedschaft" von Ende 2014 bekannt gemacht werden.

Ich möchte hinterfragen, ob dieser Beschluß - sein Zustandekommen und seine Umsetzung - überhaupt satzungskonform ist.

Ausweislich der BDPh-Satzung [1] (§3,§4) gibt es als Mitglieder (des BDPh) nur die LV, DPhJ, VPhA und Direktmitglieder. Eine Arge kann Mitglieder somit ausschließlich über einen LV oder den VPhA melden. Und das ist ein alter Hut.

Sollten die Argen allerdings eine Direktmitgliedschaft im BDPh "organisieren", so wären das satzungsgemäß normale Direktmitglieder mit dem dafür festgelegten Jahresbeitrag von zur Zeit 39€. Eine abweichende Höhe des Beitragssatzes MUSS in der Hauptversammlung des BDPh beschlossen werden, wenn überhaupt zwei unterschiedliche Beitragssätze für Direktmitglieder möglich sind.

mit bestem Gruß
stampmix

[1] http://www.bdph.de/fileadmin/Image_Archive/PDF/Satzung-2009.pdf
 
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