Thema: Der BDPh und seine Arbeitsgemeinschaften - eine gemeinsame Zukunft ?
Hobbyphilatelist Am: 05.04.2016 12:53:24 Gelesen: 17590# 5@  
Wo Stampmix Recht hat, hat er Recht.

stampmix [#2]

Ausweislich der BDPh-Satzung [1] (§3,§4) gibt es als Mitglieder (des BDPh) nur die LV, DPhJ, VPhA und Direktmitglieder. Eine Arge kann Mitglieder somit ausschließlich über einen LV oder den VPhA melden.

Sollten die Argen allerdings eine Direktmitgliedschaft im BDPh "organisieren", so wären das satzungsgemäß normale Direktmitglieder mit dem dafür festgelegten Jahresbeitrag von zur Zeit 39€. Eine abweichende Höhe des Beitragssatzes MUSS in der Hauptversammlung des BDPh beschlossen werden,

Merkwürdig, daß dies niemanden aufgefallen ist.

Am einfachsten wäre es, den § 3 Abs.2 entsprechend zu ergänzen wie z. B.: "Arbeitsgemeinschaften, die dem BDPh angeschlossen sind" und dann müßte auch der Mitgliedsbeitrag extra festgelegt werden.
 
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