Inlandsbrief im Ortsverkehr bis 20 g vom 27. Juni 1945 aus Rostock. Der Brief wurde mangels gültiger Postwertzeichen mittels Barfrankatur (roter Stempel "Gebühr bezahlt") freigemacht und mit dem Zweikreisstegstempel (3) SEESTADT ROSTOCK 1 / p abgeschlagen.