Thema: Recht: Auswahlsendung am Rückweg verloren - wer haftet ?
Reinhard Fischer Am: 18.04.2016 10:18:10 Gelesen: 8658# 20@  
Um vielleicht mal ein bisschen Praxis in diesen alten Thread zu bringen:

Was fast niemand weiß: DHL untersagt in seinen AGB den Versand von u.a. Briefmarken (auch Münzen, Bargeld, Edelmetalle, Kunst, "Unikate", eigentlich alles, was Wert haben kann) im Wert von mehr als 500 EUR. Das gilt sogar für für die speziell versicherten Versandarten, es ist also vollkommen sinnlos, eine zusätzliche Versicherung abzuschließen.

Dementsprechend verweigert DHL jede Entschädigung bei Verlust oder Beschädigung von Paketen mit Briefmarken, die einen Wert von mehr als 500 EUR haben. Man bekommt also auch nicht die anteilige Versicherungssumme.

Wie weit so ein Passus in den AGB rechtswirksam ist, ist eine andere Frage, aber auf Kulanz darf man bei DHL nicht hoffen und normalerweise wird man wegen 500 EUR nicht klagen.

Ähnliche, meist nicht ganz so strenge Regeln haben andere Versandunternehmen (Hermes, DPD, UPS ...)

Deshalb haben so ziemlich alle kommerziellen Versender eine private Versicherung, die in der Regel dann auch die 500 EUR der DHL bezahlt. M.E. kann sich ein Kunde oder auch ein Rundsendeteilnehmer darauf berufen, dass der Versender eine solche private Versicherung abschließen muss und wäre damit, wenn er einen Versandbeleg hat, aus dem Schneider.

Hier ist nun dummerweise der Versandbeleg weggekommen. Ich denke mal, dass dann der ganze Schaden beim Rundsendeteilnehmer hängen bleibt, denn er trägt sicher die Beweislast der Rücksendung und er kann halt nicht beweisen, dass er die Sendung zurückgesendet hat. Dem Versender obliegt es aber, den Schaden zu beweisen, d.h. er braucht eine Aufstellung der Hefte samt Auszeichnungswerten und dann ein Sachverständigengutachten, was die Hefte tatsächlich wert sind. Das kann im Einzelfall auch schwierig sein. Deshalb wird man vor Gericht sicher sofort über einen Vergleich reden.

Gruß

Reinhard
 
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