@ stampmix
[#151] Die im Rahmen seiner zusätzlichen Verbandstätigkeit vertraglich durch den Bundesstellenleiter betreuten Arbeitsgemeinschaften zählen hier nicht, da sie ja gerade nicht im BDPh sein wollen. Total falsch! Gerade durch die "vertragliche Betreuung”
wollen die Arbeitsgemeinschaften im BDPh sein - und sind es durch die vertragliche Betreuung auch. So können sie den Zusatz "im BDPh" in ihrem Namen tragen.