Thema: Philaseiten Privat Auktion (PPA): Auktionspartner bewerten
Cantus Am: 01.06.2016 00:25:31 Gelesen: 9992# 26@  
Leider neigen manche Verkäufer / Käufer schlicht und einfach dazu, unverschämt zu sein. Das beziehe ich jetzt aber nicht speziell auf die PPA, sondern ganz allgemein auf Internetauktionen wie z.B. auch Ebay oder delcampe.

Zunächst einmal, die Bezahlung per Online-Banking (von normalen Banken oder Sparkassen) nutzen sicherlich einige Sammler, vor allem jüngere, das ist aber sicherlich nicht die Norm, denn ältere Sammler (und dazu zähle ich auch mich) nutzten wohl lieber auch weiterhin das System der Überweisung mit schriftlichem Überweisungsauftrag, der dann irgendwie zur Bank gebracht werden muss. Da es nicht ganz unwahrscheinlich ist, dass ab und zu Privatbriefe an eine Bank auf dem Postweg unterschlagen werden und dadurch Kontonummer und Unterschrift unberechtigten Dritten bekannt werden, bleibt, um das gänzlich auszuschließen, nur die Notwendigkeit, die Überweisungsaufträge persönlich zur Bank zu bringen.

Viele mir bekannte Sammler leben aber nicht in irgendwelchen größeren Städten, sondern in kleinen Ortschaften irgendwo auf dem Land, wo die nächste Bank oder Sparkasse diverse Kilometer entfernt ist; bei mir beträgt die Entfernung zu meinem kontoführenden Institut 14 km. Das ist hier auf dem Land zwar nicht besonders weit, aber mit dem PKW ist man dennoch hin und zurück etwa 40 Minuten unterwegs, das nimmt man sicherlich nicht wegen jeder einzelnen Überweisung regelmäßig in Kauf, sondern wird ein paar Tage warten, bis sich mehrere Überweisungen angesammelt haben, die dann die Fahrt lohnen.

Wenn ich irgendwo etwas kaufe, das mir zugeschickt wird, oder eine Handwerkerleistung erhalte, so wird in aller Regel dazu eine Rechnung erstellt mit einem durchschnittlichen Zahlungsziel von 14 Tagen. Das bedeutet, dass ich grundsätzlich bis zu 14 Tage nach Erhalt der Rechnung Zeit habe, den geforderten Betrag zu bezahlen, bevor ich mit einer Mahnung rechnen muss.

Vor diesem Hintergrund empfinde ich sowohl als Verkäufer als auch als Käufer eine Zahlungsfrist von einer Woche bis zu etwa zehn Tagen durchaus als angemessen, und das sollte selbstverständlich auch für die Modalitäten der PPA gelten.

Jeder, der als Käufer eine zu lange Dauer bei der Zusendung der Ware beanstandet, sollte sich einmal fragen, wie denn ein Verkäufer bei der PPA, der nicht am Online-Banking teilnimmt, davon Kenntnis erlangen soll, dass da Geld auf dem Konto eingegangen ist. Ich zum Beispiel fahre etwa alle zwei Wochen zu meiner Bank und hole mir aus dem Kontoauszugsdrucker die neuesten Kontoauszüge und würde deshalb auch erst dann einen möglichen Geldeingang bemerken. Sicher, wenn ich als Verkäufer einen hohen Geldbetrag erwarten würde, würde ich mir vielleicht von Dritten auch zwischendurch einmal einen Kontoauszug mitbringen lassen, aber hier bei der PPA geht es in aller Regel stets nur um Klein- und Kleinstbeträge, denn Summen von weit über hundert Euro dürften doch wohl die Ausnahme sein.

Aus dem ergibt sich zwingend, dass eine angemessene Dauer der Zusendung der Ware an den Käufer auch noch so etwa bei 14 Tagen nach der Überweisung liegt.

Ich gehe angesichts der recht niedrigen Summen, um die die es bei der PPA geht, einfach davon aus, dass niemand, der an der PPA teilnimmt, davon seinen Lebensunterhalt bestreiten muss; es gibt daher auch keinen Grund, bei der Bezahlung oder der Zusendung besonderen Druck auszuüben oder sich gleich über eine negative Bewertung am jeweiligen Handelspartner zu rächen. Wer dennoch so handelt, sollte zukünftig gemieden oder von jeder Teilnahme an der PPA ausgeschlossen werden.

Bleibt noch die Qualität des philatelistischen Gutes. In aller Regel werden die angebotenen Sachen im Bild dargestellt, allerdings lassen sich manche Beschädigungen wie Risse oder Löcher oder anderes mehr zuweilen geschickt im Scan verbergen. Wo so etwas verschwiegen und dem Käufer erst nach Zugang bekannt wird, sollte es doch möglich sein, sich miteinander zu verständigen und den Kauf rückgängig zu machen. Wenn sich hier ein Verkäufer der Rücknahme und auch der Rückerstattung des Betrages verweigert, kann man zwar privat dagegen vorgehen, auf jeden Fall aber wäre es zu begrüßen, dass das hier öffentlich gemacht wird, damit nicht auch noch andere Sammler auf solche Betrüger hereinfallen.

Ich denke, nur in so einem Fall wäre eine nicht 100%ige Bewertung gerechtfertigt, wenn nicht schon - unter Berücksichtigung meiner obigen Ausführungen - ein unentschunldbarer ganz erheblicher Verstoß gegen die üblichen Zahlungs- und Versandfristen vorliegt, der nicht durch höhere Gewalt wie z.B. eine Krankenhausaufnahme oder Unwetterfolgen verursacht worden ist.

Viele Grüße
Ingo
 
Quelle: www.philaseiten.de
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