Thema: (?) (284) Deutsches Reich: Portobestimmung von Belegen
DerLu Am: 30.06.2016 19:59:43 Gelesen: 103151# 65@  
@ Max78 [#64]

Hallo Max,

nach meinem Verständnis des Portofeiheitsgesetzes von 1869 erstreckte sich die Porto- und Gebührenfreiheiten nur auf Sendungen innerhalb des Deutschen Reiches (1869 noch der Deutsche Bund). Sendungen ins Ausland waren normal zu frankieren. Mit den 20 Pf. für die Eilbestellgebühr liegst du m.W. falsch, da die Eilbestellgebühr für Auslandssendungen, wie im Inland, 25 Pf. betrug.

Gruß DerLu
 
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