Thema: Rohrpostbelege
DerLu Am: 23.01.2009 08:45:01 Gelesen: 1407497# 284@  
Hier ein weiterer Rohrpostbeleg zum Thema Portofreiheit. Auch das preußische Königshaus besaß das Privileg der Portofreiheit. Solche Sendungen waren mit "Königliche Angelegenheit" (abgekürzt 'K.A.') zu kennzeichnen, ebenfalls war ein Siegel auf der Sendung anzubringen.



Dieser Rohrpostbrief wurde am 19.03.1905 von der " Registratur der Königlichen Schauspiele" an eine Berliner Tageszeitung geschickt. Er lief vom PA 7 zum PA 12. Auf der Vorderseite ist der Brief links unten als Königliche Angelegenheit bezeichnet, auf der Rückseite befindet sich das entsprechende Siegel.

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