Thema: (?) (284) Deutsches Reich: Portobestimmung von Belegen
inflamicha Am: 02.07.2016 08:13:21 Gelesen: 102779# 68@  
@ Max78 [#67]

Hallo Max,

es kann sich nur um eine Drucksache handeln. Eine entsprechende Aufschrift war nicht vorgeschrieben. Zwingend war aber, dass der Umschlag nicht zugeklebt wurde. So konnte die Post kontrollieren, ob der Inhalt wirklich nur aus "gedruckten Sachen" bestand. Schau mal nach, die Briefklappe sollte offen sein.

Gruß Michael
 
Quelle: www.philaseiten.de
https://www.philaseiten.de/thema/4771
https://www.philaseiten.de/beitrag/130185