Thema: Recht: Einfacher Brief verloren - wer haftet für den Schaden ?
Francysk Skaryna Am: 02.07.2016 14:28:31 Gelesen: 23337# 5@  
Moin,

der Erfüllungsort ist der Ort des Schuldners - in dem Fall des Verkäufers. Er schuldet die Herausgabe der bezahlten Ware. Das Risiko trägt der Verkäufer, so lange sie noch nicht an den Käufer übergeben worden ist. Beim Versand versendet der Verkäufer jedoch auf Verlangen des Käufers die verkaufte Sache an einem anderen Ort als dem Erfüllungsort. Damit geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald der Verkäufer die Sache dem mit der Auslieferung beauftragten Unternehmen ausgeliefert hat.

Gruss
 
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