Thema: Recht: Einfacher Brief verloren - wer haftet für den Schaden ?
mljpk Am: 04.07.2016 18:18:44 Gelesen: 22713# 20@  
@ alemannia [#18]

Hallo Alemannia,

es ging ja nicht um die Frage, wie man es praktisch unkompliziert richtig macht, sondern darum, was noch machbar ist, wenn das Kind in Form des einfachen Briefes bereits in den Brunnen gefallen, oder besser gesagt schon verloren ist. Und warum oder warum nicht. Bei der Herleitung der Begründung wirds leider etwas kompliziert, wobei man es sich noch etwas vereinfachen könnte.

Beste Sammlergrüße

Jens
 
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