Thema: Recht: Einfacher Brief verloren - wer haftet für den Schaden ?
Student Am: 14.07.2016 21:27:12 Gelesen: 21668# 36@  
Ich lese heute diese Seite zum ersten mal. Ich gehe nicht von Bezahlung über Paypal oder Ebaybestimmungen aus, sondern vom Thema einfacher Brief verloren. Das betrifft genauso Einschreiben usw. Wenn ich etwas bestelle (ersteigere), haftet der Versender. Sollte es Anders sein, beginne ich sofort einen Handel egal mit was, lasse es mit Vorkasse bezahlen und versende nichts: Ich verdiene Kohle und lache mir eins, wenn der Käufer dafür haftet. Im Frühjahr war ein Verkäufer bei PPA unterwegs, der mir auch nichts gesendet hat. Nach einer Drohung meinerseits mit einer Anzeige wegen Betrug kam mein Geld zurück und seitdem ist der Anbieter unter seinem damaligen Namen nicht mehr aufgetreten.

Wie ich in einem ähnlichen Thema (verlorengegangenes Einschreiben) schon einmal erwähnte, ist im gewerblichen Handel (z.B Spedition) immer der Versender haftbar für die Lieferung. Bei Beschädigungen muß der Versender es mit seinem Lieferanten ausmachen. Warum sollte es im privatem Bereich anders sein? Nur hat die Post und andere Lieferanten für die nicht erbrachten Leistungen, falls die Schuld beim Lieferanten liegen sollte, Geschäftsbedingungen erstellt, die ihre Ersatzleistungen ausschließt. Damit bleibt der schwarze Peter beim Versender hängen, wenn er nicht nachweisen kann, daß er es versendet hat.

Die Ersatzleistungen bei einem Einschreiben belaufen sich gerade einmal bei 25.-- Euro, wenn Sie nur das versendet haben, das den Vorschriften der Post entspricht. Deswegen gibt es bei hochwertigen Sendungen den Wertbrief, der dementsprechent teuer ist. Als Anmerkung: Ich habe nur Verlust bei Einschreiben und nicht bei normalen Briefen, bei denen auch hochwertiges versendet wird.
 
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