Thema: Rohrpostbelege
Schmuggler Am: 25.01.2009 10:51:15 Gelesen: 1407418# 286@  
Oha! :-))

Da begrüße auch ich mal zwei "Neue" (zumindest im Vordergrund), wobei ich bei der Postgeschichte m. E. wohl richtig liege, wenn die Grüße in Richtung Dortelweil gehen?

Unbekannterweise an den Aktiven DerLu gleiches wie vor, nur die Richtung müßte anders sein :-)) Apropos: Ich schliesse mich der Aussage bezügl. der 15 Pfennig Rohrpostgebühr ex [#283] an. Ist "gut" gemacht, aber jedes Fummeln am Beleg hinterlässt Spuren, auch wenn sie manchmal fast unsichtbar sind. Ein entsprechendes UV-Licht würde den scheinbaren Fakt bestätigen.

Immer wieder taucht die Frage auf, warum die Post oder die kaiserlichen Behörden und Andere eine Porto- und Gebührenfreiheit hatten. Die Frage würde nicht auftauchen, wenn in der Vergangenheit diverse Autoren nicht nur einfach wo abgeschrieben und rumgefaselt, sondern sich vorher informiert und auch komplett veröffentlicht hätten.

Für die ganz Perfekten: Im Rundbrief Nr. 145 der ArGe Brustschilde sind von dem Autor (Herr Ruh) zu dem Thema "Portofreiheiten" das dazugehörige Gesetz, die General-Verfügungen, Bestimmungen sowie alle Regulative vom 15.12.1869 für das In- und das Ausland zu dem Thema veröffentlicht worden. Benötigt wurden dazu berechtigterweise 20 Seiten im DIN A4-Format.

Für die Anderen sei aus der Anlage 2 zum "Regulativ über die Portofreiheiten im Norddeutschen Postgebiet" knapp und konzentriert zitiert: "Die Correspondenz in Postdienst-Angelegenheiten wird allgemein portofrei behandelt".
 
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