Thema: Recht: Einfacher Brief verloren - wer haftet für den Schaden ?
Student Am: 16.07.2016 18:43:30 Gelesen: 21488# 40@  
Was steht denn nun im Bürgerlichen Gesetzbuch? Das ist ein Gesetz, wie es viele bei uns gibt, es gibt den groben Rahmen vor. Dann wird das Gesetz mit vielen
Verordnungen verwässert.

Wenn ich wegen Umzugs meine Möbel transportieren lasse, was die Post wohl nicht macht, oder einen Motor meines verunfallten Fahrzeugs verkaufe, geht auch nicht mit der Post, brauche ich einen Spediteur. Da ich weder Möbelhändler noch Gebrauchtteilehändler bin, bin ich eine Privatperson. Das heisst, es ist kein gewerblicher Handel. Sollten diese Teile nicht ankommen, wende ich mich an den Spediteur. Der wird mir auf Grund des Vertrages, muß nicht schriftlich sein, den ich mit ihm abgeshlossen habe, meine Sachen über seine Versicherung ersetzen. Das heisst z.B. ich zahle dem Empfänger des Motors sein Geld zurück, er wird sich freuen keinen Verlust gemacht zu haben, aber er hat keinen Motor.

Wenn ich einen Brief, egal in welcher Versendungsform auch immer, bei der Post abgebe, geht sie mit mir einen Beförderungsvertrag ein. Da wird aber durch viele miese Geschäftsbedingungen die Haftung eingeschränkt. Es sind auch schon Einschreiben mit Rückschein verschwunden. Also muß der Versender für solche Fälle eine Vericherung abschliesen. Fragen Sie Auktionatoren, Prüfer für Briefmarken usw. Dann kann ich meinen Käufer entschädigen. Er hat dann sein Geld wieder, aber seine Marke mit seltenem Stempel oder den Brief mit seltener Destination oder seltener Frankatur nicht. Aber soll ich im privaten Bereich eine Versicherung abschliessen, wenn meine Verkäufe nicht ständig tausende von Euros ausmachen? Wobei in der Auktionen in diesem Forum schon auch hohe Beträge umgesetzt werden. Hier würde es mich interessieren, wie es die Verkäufer solcher hochpreisigen Angebote halten.

Ist denn in diesem Forum kein Sammler unterwegs, der von Beruf Anwalt ist und einfach seine Meinung dazu äußert. Keine Rechtsberatung, die kostet Geld.
 
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