Thema: Recht: Einfacher Brief verloren - wer haftet für den Schaden ?
Francysk Skaryna Am: 17.07.2016 13:01:25 Gelesen: 21394# 41@  
@ Student [#40]

Moin,

Da wird aber durch viele miese Geschäftsbedingungen die Haftung eingeschränkt.

Niemand ist dazu gezwungen, mit einem bestimmten Dienstleister einen Vertrag abzuschliessen. Wenn Du die AGB´s als unangemessen empfindest - was zunächst einmal und für sich subjektiv ist - hindert Dich niemand daran, Deine eBay - Lose per DPD oder wem auch immer befördern zu lassen.

Objektiv stehen unverhältnismäßigen AGB - Klauseln §9 des AGBG [1] entgegen:

(1) Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind unwirksam, wenn sie den Vertragspartner des Verwenders entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligen.
(2) Eine unangemessene Benachteiligung ist im Zweifel anzunehmen, wenn eine Bestimmung

1. mit wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung, von der abgewichen wird, nicht zu vereinbaren ist, oder

2. wesentliche Rechte oder Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben, so einschränkt, daß die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist.


Ferner werden überraschende und mehrdeutige Klauseln nach §305c AGBG [2] nicht Bestandteil des Vertrages. Zweifel bei der Auslegung Allgemeiner Geschäftsbedingungen gehen zu Lasten des Verwenders.

Lieber Student: Ich finde diese Regelungen präzise genug. Ferner ergänzen sie das BGB in ausreichender Form. Vielleicht erklärst Du uns mal, was an diesen Regelungen wässerig ist.

[1] https://dejure.org/gesetze/AGBG/9.html
[2] https://dejure.org/gesetze/BGB/305c.htm
 
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