Thema: Recht: Einfacher Brief verloren - wer haftet für den Schaden ?
Francysk Skaryna Am: 18.07.2016 18:27:23 Gelesen: 21211# 43@  
@ Student [73]

Es war schon immer meine Meinung es haftet der Versender.

Moin,

wie ich schon weiter oben geschrieben hatte [#5] ist der Erfüllungsort eines Kaufvertrages der Ort des Schuldners [1]. Wenn der Käufer etwas anderes verlangt, ist das seine Sache und sein Risiko. Das ist absolut nicht wässerig.

Gruss

[1] https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__269.html
 
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