Thema: Recht: Rechnung erhalten für nicht erfolgte Bestellung - was tun ?
klinhopf Am: 22.07.2016 21:31:31 Gelesen: 5794# 3@  
@ weihnachtsammler [#1]

Hallo Wolfram,

ich kenne PRIMUS auch schon einige Jahr(zehnt)e, nutze die KOSTENLOSEN Angebote, die dann mit Versandkosten-Rechnung kommen, und regele alles immer entweder per eMail oder per Telefon-Flat, die ich habe - Ergebnis: Immer für mich erfolgreich! OHNE Rechtsanwalt bzw. Verbraucherzentrale! Die Schreiben laufen halt automatisch und man muß sich halt selbst melden und ggf. wiederholt, da es manchmal Überschneidungen gibt!

Und Pannen gibt es leider allerorten - bleib cool am Ball - eMails kosten nichts, auch mehrmals

meint mit phil. Gruß
Ingo Pfennig
 
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