Thema: Recht: Rechnung erhalten für nicht erfolgte Bestellung - was tun ?
Holzinger Am: 22.07.2016 22:12:46 Gelesen: 5764# 4@  
@ HWS-NRW [#2]
@ klinhopf [#3]

Ja, KOSTENLOS ist bei dieser Firma nichts, steht aber erst in den mit geschickten AGB, dass IMMER Versandkosten bei jeder Lieferung anfallen! Damit werden bei bestellten Artikeln die VK eigentlich fällig. Sofern man die AGB (nur bei Privatpersonen) nicht vorher kannte, kann man sich auch darauf berufen (und weiter s. unten). :-)

Nicht bestellte Artikel einfach hinlegen und sie per Mail mit "Lesebestätigung !" auffordern, den Artikel bis zum (immer konkretes Datum angeben: xx.xx.xxxx) kostenpflichtig für die Firma ab zu holen. Ansonsten danach die "Entsorgung" an zu kündigen. Da wird dann auf Abholung aus "Kostengründen" darauf verzichtet :-).

Bei Werbung mit "Annahme verweigert" zurück schicken.

Löschung der personenbezogenen ADR-Daten (da hat die Firma ein "dickes Fell" bei der Löschung) und gegebenenfalls kostenpflichtige Abmahnung geht dann leider nur über den juristischen Weg.
 
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