Thema: Recht: Rechnung erhalten für nicht erfolgte Bestellung - was tun ?
Richard Am: 24.07.2016 09:23:08 Gelesen: 5583# 5@  
@ weihnachtsammler [#1]

Hallo Wolfram,

die Firma Primus ist Mitglied Philaseiten, ebenso wie eines unserer gerne im Forum gelesenen Mitglieder.

Ich verfolge die gross angelegten Werbeaktionen in der gesamten philatelistischen Presse, zumindest in den von mir bezogenen 7 Zeitschriften aus Deutschland, der Schweiz und Österreich.

Mit Thomas Schantl, ich vermute es ist der Inhaber, habe ich bereits früher wegen ausbleibender Gratiskataloge telefoniert.

Meine Feststellungen, unabhängig von und ergänzend zu Deinem "Fall":

- Primus versucht sehr wahrscheinlich Antworten auf seine Werbung zu erhalten, um diese künftig mit sehr umfangreichen Werbesendungen für Briefmarken, Münzen und Zubehör zu beglücken. Das ist durchaus legitim, wenn dem Versand per Bestellung zugestimmt wurde.

- Ganz zu Beginn waren die beworbenen Plattenfehler Kataloge kostenfrei.

- Seit (geschätzt) einem halben bis ganzen Jahr werden alle Plattenfehler Kataloge nur noch portopflichtig für rund 5 Euro Porto angeboten. Der Text dafür ist auf der Bestellung zu finden, allerdings sehr klein gedruckt. Mit der Lupe kann ich den Text finden und lesen. Ob diese kleine Schrift noch zulässig ist, sollen Juristen oder Wettbewerbsrechtler entscheiden.

- Mein bereits erwähntes Telefonat mit dem Firmenchef und mit unserem Mitglied ergab, dass man, weil der Plattenfehlerkatalog Österreich nicht fertig geworden sein, erst mal den Münzenkatalog verschickt hätte. Wie geschrieben, gegen völlig kostenlos ist nichts einzuwenden.

- Bei dem von Dir erwähnten Münzkatalog, wenn Du ihn NICHT bestellt hast, dürfen selbstverständlich keinerlei Kosten in Rechnung bestellt werden. Lasse den Katalog möglichst verlagsneu zur Abholung liegen oder biete die Rücksendung an, wenn der Verlag dies wünscht. Man wird vermutlich darauf verzichten oder gar nicht antworten. Mehr brauchst Du nicht machen. Wegen der 5 oder 10 Euro wird der Verlag sich hüten, einen Anwalt einzuschalten. Nach spätestens 6 Monaten kannst du den Katalog nutzen, verkaufen oder verschenken, vielleicht freut sich jemand darüber.

Schöne Grüsse, Richard
 
Quelle: www.philaseiten.de
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