@ Peter Feuser
[#13] Entscheidungen von solcher Tragweite müssen sehr wohl öffentlich diskutiert werden! Die Öffentlichkeit hat ein Recht auf Aufklärung! Falsch! Es gibt immerhin - auch in den Stiftungen - nichtöffentliche Vorgänge - insbesondere in Personalfragen. Hier ist nur das Ergebnis öffentlich. Und es scheint so, als ob die Öffentlichkeit nicht hergestellt wurde. Deshalb hat die BDPh-Stellungnahme auch nicht so veröffentlicht werden dürfen.
Oder soll jetzt "jeder Hansel" über die Vorgänge in der Stiftung diskutieren dürfen? Allein die Diskussion in diesem Forum ist schon grenzwertig.