Thema: Rohrpostbelege
Schmuggler Am: 27.01.2009 11:05:19 Gelesen: 1406248# 291@  
@ DerLu [#290]

Du sagst ganz richtig, das die Rohrpostgebühr für die 5. Periode korrekt mit 130 Pfennig für eine Rohrpostkarte frankiert wurde.

Du übersiehst aber in diesem Fall, dass es einen "Rohrpostbezirk" oder "Nachbar-Ortstarif" ab dem 1.10.1920 nicht mehr gibt: Ganz Berlin mit fast allen Vororten wurde eine einheitliche Stadtgemeinde mit einem einheitlichen Ortsporto bzw. -gebühr: Die sog. Stadt Groß-Berlin.

Bereits 1920 wurden die ersten postalischen Übersichten zu Berlin veröffentlicht. In dieser 1. Übersicht ist Spandau so wie auch Siemensstadt als "Postort im Ortsgebührenbereich von Groß-Berlin" genannt; alle Rohrpostsendungen im Ortsgebührenbereich wurde für die Rohrpostgebühr befördert und bestellt, ein bis 1.10.1920 praktiziertes Ergänzungsporto gabs in diesen Fällen nicht mehr.

Auch die zu dieser Zeit noch bestehende Möglichkeit zu einer Land-Eilbestellung innerhalb der Stadtgemeinde wurde ohne Erfolg überprüft.

Möglicherweise gab es einen kurzfristigen Informationsmangel und/oder Unklarheiten zu den Postorten - letztendlich ist die Karte mit einer ungerechtfertigten Taxierung versehen, wenn die blaue "30" als Taxierung und nicht als Leitvermerk verstanden werden sollte.

Schon mal so überprüft?
 
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