Thema: Rohrpostbelege
DerLu Am: 27.01.2009 19:28:26 Gelesen: 1407630# 297@  
@ Postgeschichte [#294]

Nach meinen Unterlagen wurde die Sonderrolle des Rohrpostbezirkes erst mit der Änderungen der RPO zum 1. Juli 1922 geändert. Bis dahin galt immer noch die Definition des Rohrpostbezirkes und der Geltungsbereich der Rohrpostgebühr aus der RPO von 1909. Mir sind keine Änderungen dieser Bestimmungen zwischen 1909 und 1922 bekannt.

Erst ab der Änderung der Rohrpostordnung zum 1. Juli 1922 (Amtsblatt 1922, 24) gilt die Rohrpostgebühr für den Ortsgebühr-Bereich Groß-Berlin :

" Paragraph 7 :
I. Die Gebühr für die Beförderung von Rohrpostsendungen und für deren Zustellung im Ortsbestellbezirk des Bestimmungs-Postortes beträgt :
a) wenn Aufgabeort und Bestimmungsort innerhalb des Geltungsbereiches der Ortsgebühr von Groß-Berlin liegen, ... "

Für die Rohrpostgebühr galt bis dahin : "Die Gebühr für die Beförderung und die Bestellung innerhalb des Rohrpostbezirkes beträgt: ..." gefolgt von den verschiedenen Gebührensätzen.

Tempelhof wurde erst 1931 ans Rohrpostnetz angeschlossen. Ich folgere: Aus dem Rohrpostbezirk heraus, daher das Nachporto.

Beste Grüße
 
Quelle: www.philaseiten.de
https://www.philaseiten.de/thema/552
https://www.philaseiten.de/beitrag/13181