Thema: Lotbeschreibung in Angebotslisten: Eine Glückssache
AfriKiwi Am: 13.10.2007 11:25:16 Gelesen: 16481# 12@  
@ Henry [#11]

>>Auf keinen Fall sollte man sie dem Verkäufer zurückgeben. Aber natürlich den kaufpreis zurückverlangen und ggfs weitere Hilfen einschalten, ggfs auch den Rechtsweg.<<

Hallo Henry,

Das ist nicht so einfach ! Es bleibt ja noch das Eigentum des Verkäufers !

Aber, wenn der Käufer die Fälschung attestieren oder prüfen läßt und dann dem Verkäufer es so stellt, daß das Stück wegen verkehrter Beschreibung attestiert oder geprüft wurde, er die Kosten gerichtlich tragen muß.

Eine Kopie sollte dann beim Prüfer hinterbleiben als Referenz oder in eine Datenbank - Fälschungen. Als Nachschlagwerk wie du meintest. So ist es egal ob der Verkäufer davon macht wie er will, ein Rekord ist dann in der Fälschungs-Datei.

Es gibt ja schon viel Seiten wo gerade Klassische Marken vergleicht werde.

Noch Meinungen und kontra Meinungen bitte !

Erich
 
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