Thema:
Kampf gegen Fälschungen und Betrug: Signatur, Attest, Befund ?
Lars Boettger
Am: 04.09.2016 12:34:39
Gelesen: 19419
# 16
@
@ Heinz 7
[#15]
Hallo Heinz,
ein Attest ist das Eigentum des Auftraggebers. Er müsste dem BPP die Zustimmung der Veröffentlichung erteilen.
Beste Grüsse!
Lars
Quelle: www.philaseiten.de
https://www.philaseiten.de/thema/9295
https://www.philaseiten.de/beitrag/133775