Thema: Österreich: Heimatscheine
Cantus Am: 04.09.2016 15:44:09 Gelesen: 10515# 8@  
@ Baber [#6]

Hallo Bernd,

der Heimatschein geht auf das 1863 erlassenen Heimatrechtsgesetz zurück. Darin wird die Gemeinde als zuständig für die Führung einer Matrikel der Mitglieder (Heimatrolle) und die Ausstellung von Heimatscheinen erklärt. Der Ausstellung eines Heimatscheins wird im Wesentlichen das Abstammungsprinzip zugrundegelegt.

Erst im Jahr 1925 wurde das Staatsbürgergesetz erlassen. Es regelt die Landes- und Bundesbürgerschaft, für die die Heimatberechtigung erforderlich war. Nach dem Anschluss Österreichs an das Deutsche Reich wurde 1939 das Heimatrechtsgesetz außer Kraft gesetzt. In der Folge wurde der Heimatschein unter den Nationalsozialisten ab 1939 durch den Staatsbürgerschaftsnachweis ersetzt, der auch in der Zweiten Republik beibehalten wurde.

Hier ist einmal ein Heimatschein aus Christianberg in Böhmen, ausgestellt am 15.10.1904. Wegen der enormen Größe des Formulars (337 x 208 mm) musste ich zwei Scans anfertigen und kann nun die Abbildung auch nur zweigeteilt zeigen.




Viele Grüße
Ingo
 
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