Thema: Einschreiben aus dem Ausland verloren: Nachforschung bei GLS
Journalist Am: 24.09.2016 18:07:58 Gelesen: 5554# 3@  
@ Baber [#1]

Hallo Baber,

es stimmt, grundsätzlich darf immer nur der Absender der Sendung - egal ob Einschreiben oder Paket im Absenderland - eine Nachforschung einleiten. Dies gilt übrigens auch im Inlandsverkehr. Du als Empfänger darfst nicht nachforschen.

Bezüglich der Sendungsverfolgung und der Datenübermittlung der Tracing und Trackingdaten gibt es allerdings selbst in Europa und in Deutschland auch große Probleme, diese Daten sind in der Regel zwar intern bei der jeweiligen Postverwaltung vorhanden, der Kunde kann diese oft aber nicht einsehen oder sieht nur Fragmente dieser Sendungsdaten. In manchen Ländern kann man selbst mit der ausländischen Sendungsnummer auf die Datensuche gehen, sobald diese Sendung an die andere Postverwaltung (hier Deutschland) übergeben wurde. Weshalb einige Postverwaltungen hier keinen guten Kundenservice bieten, ist eine andere Sache. Die Deutsche Post AG gehört hier leider auch zu den letzteren. Gutes Gegenbeispiel ist die Schweiz.

Wenn die Sendung laut Tracking der englischen Post am 15.9 an die deutsche Post AG übergeben wurde, so ist noch Hoffnung, das die Sendung bald bei Dir ankommt. Sei könnte beispielsweise beim Zoll in der Bearbeitung stecken und das dauert manchmal ... und dauert ... und dauert ...

viele Grüße Jürgen
 
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