Thema: Zeitungsdrucksachen
wi.kr Am: 28.09.2016 15:57:32 Gelesen: 14113# 6@  
Hallo an die Experten,

unter meinen Sammlerfreunden wird derzeit diskutiert, ob Zeitungsdrucksachen mit Sonderbehandlung, insbesondere Nachnahme, kombiniert werden durften. Da ich die ADA V, 3 nicht habe, kann ich es dort selbst nicht recherchieren. Das Portoprivileg für Zeitungsdrucksachen, die unter Streifband zu verschicken waren, will mir aber nicht zur Sonderbehandlung einer Nachnahme passen.

In ADA V, 2 gibt es in § 110 eine Regelung für schwerere Nachnahmesendungen, die nicht Pakete sind. Dort sind trotz einer Auflistung verschiedener Sendungsformen (Warenprobe, Geschäftspapiere usw.) Zeitungsdrucksachen nicht erwähnt. Ich schließe daraus, dass sie auch nicht als Nachnahmen verschickt werden konnten, wenn man das Portoprivileg nutzen wollte, sondern nur als normale Drucksache (dann bis zum Höchstgewicht von 500 g und darüber als Päckchen). Liege ich damit falsch?

Gruß an alle
Karl
 
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