Thema: Vereine: Vorstandswahlen per Einzel- und Blockabstimmung
Richard Am: 30.09.2016 09:29:25 Gelesen: 3356# 1@  
LSW-extra (03.09.16) - Wahlen müssen im Verein nach den BGB-Vorgaben als Einzelwahl durchgeführt werden. Nur wenn die Satzung das ausdrücklich regelt, ist ein Wahlverfahren zulässig, bei dem nicht für jeden Kandidaten getrennt mit Ja und Nein gestimmt wird.

Eine Ausnahme von diesem Grundsatz hat das Oberlandesgericht (OLG) Bremen behandelt. Die Mitgliederversammlung hatte die Wiederwahl zweier Vorstandmitglieder ohne Einzelabstimmung über die Kandidaten beschlossen. Das Vereinsregister verweigerte mit Verweis auf eine fehlende Satzungsregelung die Eintragung des Vorstandes.

Das OLG dagegen hatte im konkreten Fall keine Einwände gegen das Wahlverfahren. Unter folgenden Voraussetzungen hielt es eine solche Blockwahl auch ohne Satzungserlaubnis für zulässig:

· der Vorschlag für die Blockwahl kam aus dem Mitgliederkreis (d.h. nicht von der Wahlleitung)

· es gab auch keine Debatte, in der abweichende Meinungen geäußert wurden

· die Wahl erfolgt einstimmig

In diesem Fall - so das OLG - hat der Verfahrensverstoß keine Relevanz für die Ausübung der Mitwirkungsrechte und ist deswegen ohne Schaden für die Wirksamkeit der Wahl.

Hanseatisches Oberlandesgericht Bremen, Beschluss vom 12.10.2015, 2 W 68/15

Quelle: http://www.vereinsknowhow.de

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