@ loxodonta-pumilio
[#1]Hallo,
in dem Moment, in dem eine Blankoganzsache nicht nur einen Stempel auf den Werteindruck (Wertstempel) erhält, sondern zusätzlich auch noch ins Adressfeld, wird die Ganzsache als solche zerstört, denn aus der ursprünglichen Ganzsache wird damit lediglich ein Stempelbeleg erzeugt. Der Wert der ehemaligen Ganzsache beträgt dann als Ganzsache = Null Euro, was aber jemand dafür bezahlen will, der lediglich einen Erinnerungsbeleg zu einer Veranstaltung sucht, ist dann frei verhandelbar.
Im Übrigen ist das nicht, wie Eilean meint, eine Schmuckkarte, sondern ganz offensichjtlich ein Umschlag.
Viele Grüße
Ingo