@ uli
[#12] Die Bestimmung des Gewichts einer Briefsendung und damit die Höhe der Frankatur erfolgt vor der Frankierung. Das Gewicht der Frankatur ist deshalb egal.Der AGB-Prüfer der Deutschen Post AG kann aber nur das Gewicht des frankierten Briefes prüfen.
Ich hatte diese Diskussion mit dem philaseiten-Mitglied "Journalist", man kann das Gewicht der Frankatur noch als Haarspalterei abtun, aber interessant wird die Diskussion bei der Zusatzleistung "Einschreiben mit Rückschein":
Ist der Rückschein mitzuwiegen oder nicht? Schliesslich zahlt der Kunde bereits für die Zusatzleistung "Rückschein".