Thema: Kampf gegen Fälschungen und Betrug: Signatur, Attest, Befund ?
Reinhard Fischer Am: 08.10.2016 00:36:22 Gelesen: 18657# 21@  
Es ist natürlich richtig, dass ein Prüfzeichen viel leichter zu fälschen ist, als ein Attest.

Aber man sollte doch die Kirche im Dorf lassen: Wenn ich eine Altdeutschland-Marke in II. Wahl mit 500 Michel habe (das ist die Grenze laut BPP-Prüfordnung für ein Attest), dann hat die vielleicht einen Handelswert von 40 EUR. Dann kostet allein das Attest 23,80 EUR (20 EUR + Mwst.), dazu vielleicht noch günstig gerechnet 9 EUR Prüfgebühr, also 32,80 EUR = 82 % vom Handelswert Prüfgebühr. Da ist noch kein Porto mitgerechnet. In einem Forum wurde so etwas einmal als "wirtschaftlicher Totalschaden" bezeichnet.

Man kann natürlich (durchaus mit Recht) sagen, dass das für einen Prüfer angesichts des Aufwands gar keine so großartige Vergütung ist, aber umgekehrt wird ein Schuh draus: Wenn ich als Händler rein wirtschaftlich denke, werde ich so eine Marke doch gar nicht mehr zum Prüfen vorlegen. Die Marke wird also ungeprüft angeboten oder bleibt in einer Restsammlung.

Übrigens kann ich aus eigener Erfahrung sagen, dass das mit den Attesten auch nicht so trivial ist: Bei einer größeren Sammlung haben wir vielleicht 200 - 300 Atteste. Da sind dann immer wieder Atteste dabei, die nicht zur Marke passen (neulich gerade passiert, da war es sogar ein Randstück und auf dem Attest ohne Rand. Die Marke war nach Nachprüfung auch vollkommen in Ordnung. Theoretisch hat jede Marke und auch jeder Block eindeutige Merkmale, aber dafür muss man manchmal schon sehr genau hinschauen.

In den meisten Fällen wird es einfach nur eine Vertauschung der Atteste gewesen sein, aber es gibt das sicher auch mit betrügerischer Absicht. Zum Beispiel ein postfrischer Währungsblock hat ein Attest von Hans-Georg Schlegel, bekommt dann ein neues Attest von Andreas Schlegel. Das alte Attest ist eigentlich überflüssig, ein Betrüger kann es gut für einen nachgummierten Block brauchen. Den muss man sich schon sehr genau anschauen, um zu sehen, dass er nicht zum Attest gehört.

Ich meine, dass man es doch nach wie vor dem Prüfkunden überlassen sollte, ob er nun eine Signatur oder ein Attest haben möchte.

Gruß

Reinhard
 
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