Thema: Kampf gegen Fälschungen und Betrug: Signatur, Attest, Befund ?
wi.kr Am: 13.10.2016 07:14:38 Gelesen: 18087# 26@  
@ Lars Böttger [#16]

Das mit dem Eigentum an einem Attest kann man auch urheberrechtlich bestimmen, was davon veröffentlicht werden darf und was nicht.

Im Übrigen häufen sich Fälle von Missbräuchen signierter Marken, wie ich das auch in Rundbrief 104 der Arge AM-Post (S. 84-86) exemplarisch dargestellt habe. Höher signierten überformatigen Marken wird der untere Rand abgeschnitten und das Ganze als tiefst geprüfte Teilzähnung verhökert. Das ist besonders misslich, wenn der Grund der Höhersignierung in der mäßigen Qualität des Unterrandes lag: dann sieht das manipulierte Stück einwandfrei aus.

Gruß
wi.kr
 
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