Thema: Rohrpostbelege
Postgeschichte Am: 12.02.2009 18:42:43 Gelesen: 1405745# 308@  
@ BD [#304]
@ Schmuggler [#306]

Nach meiner Recherche erstreckte sich sich die Portofreiheit nicht auf Stadtpostsendungen (Portofreiheitsgesetz vom 5. Juni 1869 § 3, A.D.A. III, 1 Anl. 7). Eine Ausnahme bestand jedoch im Ortsverkehr der Gemeinden von Groß-Berlin bei Feldpostsendungen, die von den in Lazaretten befindlichen Kriegern aufgegeben wurden oder an diese eingingen. Hierfür wurde von der Erhebung von Gebühren abgesehen. Das gleiche galt für Postkarten mit Anfragen an das Zentral-Nachweisebureau des Königlichen Kriegsministeriums oder des Reichs-Marineamts, die irrtümlich im Ortsverkehr unfrankiert aufgeliefert wurden.

Die von den Militär- und Marinebehörden ausgehenden und an Empfänger im Orts- oder Landbestellbezirke des Aufgabe-Postorts gerichteteten Postsendungen waren stets ohne Portoanzsatz zu befördern. Die Sendungen waren mit dem Vermerk "Heeressache" und dem Dienststempel zu versehen (Amtsblatt 50/1915).

Die Bezeichnung " Groß-Berlin" wurde bereits im Auskunftsbuch über Kriegs- Post- und Telegraphenangelegenheiten vom November 1915 (S. 13) und vom Januar 1917 (S. 17) genannt. Welche Orte zu diesem Zeitpunkt zu Groß-Berlin gehörten, versuche ich noch zu recherchieren.
 
Quelle: www.philaseiten.de
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