Thema: Stiftung Philatelie: BDPh benennt vier neue Kuratoren
Richard Am: 14.10.2016 09:38:38 Gelesen: 46769# 57@  
Ich habe ein wenig telefoniert und kann die bisher veröffentlichten Informationen noch vervollständigen.

Es gibt ein Papier ohne Absender und ohne Unterschrift, welches mit großem Wohlwollen als Antrag bezeichnet werden kann. Hier der volle Wortlaut:



Diesem Blatt liegt ein zweites Blatt bei, welches von den meisten Vorsitzenden der Landesverbände, des Verbandes philatelistischer Arbeitsgemeinschaften und der Deutschen Philatelisten Jugend unterschrieben ist. Diese Unterschriften beziehen sich nicht auf das Blatt 1, sondern auf den Auftrag an einen der Unterzeichner, dass dieser ihre Interessen gegenüber dem BDPh wahrnehmen soll "und den Antrag auf Ermächtigung zur Einberufung der Mitgliederversammlung beim Amtsgericht" stellen soll. Die Unterschriften stehen für umgerechnet rund 19.600 Mitglieder der Mitgliedsverbände.

Nicht unterschrieben haben das zweite Blatt, welches wie Blatt eins weder einen Absender noch ein eindeutiges Datum aufweist, die fünf Landesverbände Bayern, Mittelrhein, Nordrhein-Westfalen, Elbe-Weser-Ems und Sachsen-Anhalt. Dies entspricht rund 13.700 Mitglieder in den 5 Landesverbänden, darunter Nordrhein-Westfalen mit seinem Landesvorsitzenden Müller, der als Verwaltungsrat Vorsitzender an allen Sitzungen des BDPh Vorstands teilnehmen kann.

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Was sagt die Satzung des BDPh im Falle eines Antrags auf eine ausserordentliche Mitgliederversammlung aus ?

Die Satzung des BDPh bestimmt in § 7 (4) b, dass eine außerordentliche Mitgliederversammlung binnen Monatsfrist einzuberufen ist, wenn ein Viertel der ordentlichen Mitglieder dies schriftlich unter Angabe der Verhandlungspunkte verlangt.

Die ordentlichen Mitglieder sind in § 3 (1) benannt. Es handelt sich um philatelistische Verbände und natürliche Personen (Einzelmitglieder).

Zum Zeitpunkt des Antragseinganges waren 15 philatelistische Verbände und 2554 natürliche Personen ordentliche Mitglieder des BDPh. Die gemäß § 7 (4) b erforderliche Anzahl von 643 ordentlichen Mitgliedern ist nicht erfüllt. Daher liegt kein den Vorschriften der Satzung des Bundes Deutscher Philatelisten entsprechender Antrag vor.

Auffällig ist, dass im Antrag keine konkreten Vorwürfe gegen den Vorsitzenden oder den Gesamtvorstand erhoben werden und auch keine Begründung zu finden ist.

Der Antrag ist am 20.9. in der Geschäftsstelle in Bonn eingegangen, der Vorstand hat bis zum 20.10. die Gelegenheit fristgerecht darauf antworten.

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Wie könnte es weitergehen ?

Der Antrag wird sehr wahrscheinlich abgelehnt, weil im rechtlichen Sinn kein Antrag vorliegt und das Quorum der erforderlichen Mitgliederzahl nicht erreicht wurde.

Der BDPh Vorstand könnte den Antrag anschliessend zur Diskussion in die nächste Sitzung des Verwaltungsrates verweisen. Hier können die Vorstandsmitglieder des BDPh mit den Vorständen der 15 philatelistischen Verbände, davon zehn Unterzeichner, über den Antrag diskutieren und gemeinsam zum Ergebnis kommen, ob der BDPh eine ausserordentliche Hauptversammlung einberufen wird.

Zu bedenken ist, dass eine ausserordentliche Hauptversammlung erst im kommenden Jahr erfolgen kann - sie muss organisatorisch gut und rechtlich korrekt vorbereitet werden, und damit vielleicht nur ein halbes Jahr vor der ordentlichen Hauptversammlung im Oktober kommenden Jahres. Auch sind die anfallenden Kosten zu beachten, nach den Erfahrungen der letzten Hauptversammlungen mehr als 10.000 Euro aus der bereits leeren Kasse des BDPh.

Zudem ist auch die Frage, ob die Vorsitzenden der Landesverbände sich erst bei den Mitgliedern, vertreten durch die jeweiligen Vereine, eine Vollmacht zu diesem wesentlichen Eingriff in den Bundesvorstand geben lassen müssen. Bei der letzten Beitragserhöhung hat zum Beispiel der Landesverband Bayern diese abgelehnt, weil sie nicht durch einen Landesverbandstag bestätigt werden konnte.

Schöne Grüsse, Richard
 
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