@ BD
[#510]Das Amtsblatt Nr. 50 ist natürlich von
1915.
Vfg. Nr. 96 vom 30. März 1915 Stadtpostsendungen der Militär- und Marinebehörden.Ich habe zwar die Verfügung jetzt auch nicht greifbar, aber wieso soll die Portofreiheit für Stadtpostsendungen der Militär- und Marinebehörden für die Rohrpost nicht gelten? Auch bei Feldpostsendungen besteht oft die Annahme, daß diese grundsätzlich portofrei wären. Es gibt verschiedene Fälle, in denen Feldpostsendungen zu ermäßigten Sätzen oder mit den ganz normalen Sätzen zu frankieren waren.
MfG
Postgeschichte