Thema: Rohrpostbelege
Postgeschichte Am: 14.02.2009 23:29:30 Gelesen: 1407189# 314@  
@ Schmuggler [#313]

Ein Machtwort? Da bekomme ich aber Angst und will mal schnell antworten :-))

Zum Beleg in Beitrag [#304]:

Die Aussage "Im Ortsverkehr gab es bis zum 1. Weltkrieg (1915) nur ganz wenige "Freiheiten" - alle anderen Militaria und sonstige Behörden und Ämter waren Porto- und Gebührenpflichtig." kann ich bestätigen. Und hier setzt ja auch meine Erklärung mit der Verfügung aus Amtsblatt Nr. 50 / 1915 ein. Diese besagt nämlich, daß vom 1.6.1915 an bis zur Beendigung des Krieges die Militär- und Marinebehörden und Truppenteile auch alle Stadtsendungen der Post zur Bestellung übergeben konnten.

Das Porto für diese Sendungen, die keine Portofreiheit nach dem Gesetz von 1869 genossen, war durch Zahlung einer Pauschsumme abgelöst. Die Sendungen der Militärbehörden usw. waren wie die der Staatsverwaltungen zu behandeln. Diese hatten mit dem Norddeutschen Bund oder mit dem Reichspostgebiet Verträge abgeschlossen und durch Zahlungen von Pauschbeträgen das Recht erworben, ihre Postsendungen unfrankiert absenden zu können (Angabe - Frei durch Ablösung Reich). Ein Unterschied bestand in der Bezeichnung. Die Staatsverwaltungen mußten auf den zu befördernden Postsendungen die Bezeichnung "Frei durch Ablösung Reich" mit der entsprechenden Verwaltungsnummer aufführen, während die Militär- und Marinebehörden und Truppenteile den Vermerk "Heeressache" und den Dienststempel anzubringen hatten.

Unter das Ablösungsverfahren fielen auch die Gebühren für alle von der Behörde aufgelieferten Inlands-Postsendungen einschließlich der Sondergebühren für Zustellungsurkunden, Nachnahmen, Postaufträge, Einsammlung durch Landbriefträger, Rückscheine, Nach- und Rücksendung, Unbestellbarkeitsmeldungen und Laufschreiben fielen (Handwörterbuch des Postwesens). Die Rohrpost- und Eilbotengebühren wurden hier nicht genannt.

Ohne eine neue Diskussion über Porto und Gebühren zu entfachen, möchte ich hier nur kurz auf dieses Thema eingehen. Der Begriff "Porto", aus dem italienischen "porto die lettere" abgeleitet, war lange Zeit die allgemein gebräuchliche Bezeichnung für Postbeförderungsgebühr. Später wurde der Begriff in "Porto" und "Franko" aufgespalten, wobei für Porto die vom Empfänger und Franko für die Absender zu zahlende Gebühr darstellte. Die vom Empfänger zu zahlende Gebühr wurde mit Einführung der Postwertzeichen ebenfalls vom Absender im Voraus bezahlt (Beförderungsgebühr oder auch Porto).

Daß in dem angesprochenen Beleg kein Porto (oder Gebühr) angebracht oder vermerkt ist, weist auf eine Portofreiheit hin. Es liegt offenbar aber keine Portofreiheit gemäß dem Portofreiheitsgesetz vor.

Der angebrachte Vermerk

Rohrpost / franko Eilbestellung / laut Vereinbarung.

deutet vielmehr auf eine Portoablösung hin (franko = Freigebühr). Da die Rohrpost- und Eilbotengebühr in dem Ablösungsverfahren (s.o.) nicht explizit genannt wurden, war eine besondere Vereinbarung erforderlich (die ich allerdings nicht suche). :-)))))

Dies meine Erklärung für die Porto- bzw. Gebührenfreiheit des Beleges unter [#304].
 
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