Thema: USA: Steuerbehörde verschickt über britische Royal Mail
Baber Am: 13.11.2016 09:50:47 Gelesen: 3306# 7@  
@ Arge Italien [#6]

Hallo Stephan,

Einschreiben aus dem Ausland dürfen in Deutschland nicht als EINWURF-Einschreiben behandelt werden.

Dieser Meinung bin ich auch. Ich würde dazu gerne den deutschen Vertreter beim Weltpostverein kontaktieren, aber bisher ist es mir nicht gelungen, diesen Ansprechpartner herauszufinden.

In meinem Fall ist die Sache zwar gut ausgegangen, hätte aber schlimm enden können. Es war eine ziemlich wertvolle versicherte Einschreibesendung von einem englischen Händler. Das A4 Kuvert steckte im Briefkasten zwischen einer Zeitung und wurde von meiner Frau ungesehen in den Zeitungskorb gelegt. Nach 2 Wochen fragte ich beim Händler nach, wo meine Sendung bleibt. Er schickte mir zur Sendungsverfolgung die Einschreibenummer der Royal Mail.

Mit der konnte ich aber bei unserer Postfiliale nichts ausrichten. Außerdem kann nur immer der Absender Nachforschungen anstellen. Also wieder eine Email an den Händler mit der Bitte um Nachforschung. Daraufhin bekam ich die Anwort, dass die Sendung von GLS am Tag x um 13:30 Uhr zugestellt wurde und ein Nachbar den Empfang bestätigt hätte. Nichts Böses ahnend ging ich zu diesem Nachbarn und fragte, ob er für mich eine Sendung von GLS entgegengenommen hat. Er fiel aus allen Wolken, denn er war an dem betreffenden Tag um 13:30 Uhr gar nicht zu Hause und wollte nun GLS seinerseits wegen Unterschriftenfälschung verklagen.

Zufällig blätterte ich einen Tag später im Zeitungskorb und fand meine lang vermisste Sendung. Für mich war die Welt wieder in Ordnung, aber der Nachbar ist seit dem verstimmt.

Gruß
Bernd
 
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