Thema: Fehlprüfungen von BPP und VP Prüfern
Markus Pichl Am: 16.11.2016 14:32:21 Gelesen: 184918# 51@  
@ Schwämmchen² [#50]

Hallo Schwämmchen,

mit welcher Begründung ist die Marke aus China "noch 'Einwandfrei' (mit einer der Vollständigkeit halber zu erwähnenden Beschädigung oben)"?

Warum ist sie nicht:

1) "Oben links beschädigt, sonst einwandfrei." ?

oder

2) "Oben links beschädigt, sonst ohne weitere Mängel." ?

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Woher kommt dieser Zwang, dass in Expertisen, wenn irgendwie möglich, das Wort "einwandfrei" auftauchen muß?

Das vorhandene Mängel in einer Expertise aufgeführt werden sollten, stimme ich mit Harald Wimmer überein.

MfG
Markus
 
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