Thema: Fehlprüfungen von BPP und VP Prüfern
Kontrollratjunkie Am: 17.11.2016 00:09:19 Gelesen: 184769# 56@  
@ Markus Pichl [#48]

der Kurzbefund wird doch gar nicht angeprangert, lediglich wird hinterfragt, wie man die Qualitätseinstufung "einwandfrei" zu verstehen habe.

Nicht ?


drmoeller_neuss

Um zu meiner Frage zurück zukommen: Läge hier eine Fehlprüfung vor? Oder gilt dies nur, wenn eine Fälschung als echt geprüft würde?

Um kurz zu antworten:

Ja, es liegt eine Fehlprüfung vor. Die Marke ist unter objektiven Gesichtspunkten nicht einwandfrei. Der Auftraggeber kann eine Korrektur des Kurzbefundes verlangen.


Da nützen auch Deine wortreichen und reichlich bebilderten Beiträge nichts. Aber das nur nebenbei.
 
Quelle: www.philaseiten.de
https://www.philaseiten.de/thema/9061
https://www.philaseiten.de/beitrag/139258