Thema: Fehlprüfungen von BPP und VP Prüfern
Markus Pichl Am: 17.11.2016 11:00:23 Gelesen: 184180# 59@  
@ drmoeller_neuss [#58]

Bitte meine Beiträge genau lesen und keine spekulativen Eigeninterpretation hier hinein bringen.

Der Prüfer kann in diesem Fall den Stempel nur als "echt" geben, wenn er weiß, von welchem Stempelgerät er stammt und ihn dadurch auf eine zeitgerechte Entwertung hin prüfen. Der Teilabschlag ist ausreichend, um ihn einem bestimmten Stempelgerät zuzuordnen, dann anhand von der Stempelfarbe zu überprüfen. Selbstverständlich muß sich ein Prüfer festlegen können, ob es sich um eine mangelhafte oder sogar um eine manipulierte Zähnung handelt. Wenn ein Prüfer dies nicht kann, dann sollte er für die jeweilige Ausgabe keine Prüfungen vornehmen.

Welcher Meinung ich bin, von welchem Stempelgerät der Abschlag stammt, habe ich hier zum Ausdruck gebracht.

MfG
Markus
 
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