Thema: Fehlprüfungen von BPP und VP Prüfern
Markus Pichl Am: 17.11.2016 14:12:34 Gelesen: 183358# 64@  
@ Harald Wimmer [#61]

Durch Anbringen eines Falz, befindet sich die Gummierung nicht mehr im Originalzustand und die Gummierung kann insofern als mangelhaft beurteilt werden.

In der BPP-Prüfordnung wird der Sachverhalt unglücklich ausgedrückt, siehe dort unter Punkt 6.5:

Beschädigte, reparierte oder verschönte Prüfgegenstände und ungebrauchte ohne oder mit verändertem Gummi erhalten das Prüfzeichen, je nach Grad des Mangels, höhergesetzt

Ein höher gesetztes Prüfzeichen steht letztendlich für einen Mangel.

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Nach meiner Meinung unterliegt der BPP, als Prüferbund, grundsätzlich einem Irrglauben, da er "ungebraucht" mit mangelhaft gleichsetzt:

Postfrisch ist keine Erhaltung sondern ein Qualitätsprädikat für eine qualitativ tadellos ungebrauchte Marke.

Grundsätzlich kann man nur nach ungebrauchten oder gebrauchten Marken einteilen.

Ungebraucht mit voller Originalgummierung ohne Falz.
Ungebraucht mit Originalgummierung und Falz.
Ungebraucht ohne Gummierung, wie verausgabt.

Gebraucht (lose oder auf Briefstück/Brief), Entwertung durch Poststempel.
Gebraucht (lose oder auf Briefstück/Brief), Entwertung durch postamtlichen Federzug.
etc. etc.

Bei ungebrauchten Marken, die ohne Gummierung verausgabt wurden, ist z.B. ein Nachweisbar über die UV-Raktion des Papiers führbar, ob diese schon einmal mit Wasser in Berührung kamen oder nicht. Auch solchen, wenn sie sich in ursprünglicher, verausgabter Qualität befinden, kann das Prädikat "postfrisch" vergeben werden.

Bei Marken mit Fremdgummierung oder Marken ohne Gummierung, die ursprünglich mit Gummierung verausgabt wurden, ist in der Regel kein sicherer Nachweis führbar, ob es sich um eine gebrauchte Marke, die unentwertet blieb, oder um eine ungebrauchte, die aufgrund unwidriger Umstände ihre originale Gummierung verloren hat, handelt.

Das Wort "postfrisch" wurde einst in den Handel eingeschleust, um Marken mit Originalgummierung ohne Falz einen besonderen Status zu geben und zu höheren Preisen verkaufen zu können. Nicht mehr und nicht weniger.

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Bezüglich der hinterfragten Marke mit sogen. Spargummierung:

Die Marke hat oben ohnehin keine fehlerfreie Zähnung und somit ist "leichte Mängel" die korrekte Beurteilung.

Folgt man der BPP-Prüfordnung, dann gehört "- Erstfalz -" hinter das Wort ungebraucht.

MfG
Markus
 
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