Thema: Fehlprüfungen von BPP und VP Prüfern
Meinhard Am: 17.11.2016 18:23:39 Gelesen: 184177# 68@  
@ hajo22 [#66]

Hallo hajo22.

"Meinung zu c): Postfrisch ist postfrisch und nicht postfrisch mit Falz/Anhaftungen. Hast Du das in Bezug zum Kurzbefund gemeint oder allgemein/generell?"

Ich meinte das allgemein/generell zu der Feststellung von Markus wegen "ungebraucht".

Die 2 gezeigten Marienwerder Marken sind unsigniert und demnach postfrisch (wie ausgegeben).

Nochmals zur Verdeutlichung was ich mit "postfrisch" bzw. "ungebraucht mit Originalgummierung" meinte:

Nachstehend 2 Marken aus einem geprüften Satz mit Original-Gummierung. Hier lautet ja auch auf "postfrisch", jedoch sind auf diesen Marken schon 2 Signierzeichen. Die Prüfung ist für mich in Ordnung und es wurde ja auch alles genau beschrieben.

Postfrisch (wie von der Post ausgegeben), sind diese demnach aber nicht. Der Michel und auch ANK bewerte ja nur **postfrisch und * ungebraucht mit Falz. Eine Bewertung für "ungebraucht mit Original-Gummierung und mit Signierung" gibt es ja in den Katalogen nicht.

Bei einer Prüfung wird ja auch die Prüfgebühr von ** (postfrisch) verrechnet, bei Marken mit Signierung und Original-Gummierung.

Eigentlich müsste es dann die Prüfgebühr von *mit Falz sein, da es ja die gleiche Prüfung wäre und kein Mehrwaufwand.

VG, Meinhard



 
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