Thema: Fehlprüfungen von BPP und VP Prüfern
Markus Pichl Am: 17.11.2016 20:12:33 Gelesen: 183738# 71@  
Hallo Meinhard,

gerne noch ausführlicher, in Bezug postfrisch.

Bitte lies Dir noch einmal den Widerspruch, der sich in der BPP-Prüfordnung in Punkt 6.5 befindet, durch.

6.5 Teilzitat: "... Beschädigte, reparierte oder verschönte Prüfgegenstände und ungebrauchte ohne oder mit verändertem Gummi erhalten das Prüfzeichen, je nach Grad des Mangels, höhergesetzt ..."

Was versteht der BPP bitte unter Gummiveränderung?

Bereits das Anbringen eines Falz oder einer Signatur verändert die Gummierung!
Nach dieser einfach fehlerhaften Formulierung in der BPP-Prüfordnung, ist eine ungebrauchte Marke ohne Gummiveränderung höher zu signieren. Ohne Gummiveränderung bedeutet, kein Falz, keine Signatur, keine Beschädigung. Aus der fehlerhaften Formulierung ergibt sich, dass eine ungebrauchte Marke mit voller Originalgummierung, ohne Falz, ohne Signatur, ohne Beschädigungen, erhöht zu signieren ist.

Wenn in der BPP-Prüfordnung definiert wäre, was der BPP unter postfrisch und unter ungebraucht versteht, dann sehe es anders aus. Du wirst das Wort "postfrisch" aber nicht in der BPP-Prüfordnung [1] finden.

Zitat aus "Großes Lexikon der Philatelie" von Ulrich Häger: " postfrisch, nicht benutzte Marke, die sich in dem Zustand befindet, in welchem sie am Postschalter abgegeben wurde, d.h. Rückseite und Gummierung sind völlig unberührt (die Vorderseite selbstverständlich auch). ..."

Anderer Wortlauf für "nicht benutzte Marke" wäre "ungebrauchte Marke".

Nach der Definitionen für postfrisch in Hägers Lexikon, ist das waager. signierte Paar aus Deinem letzten Beitrag, ganz einfach nicht mehr postfrisch, weil die Gummierung durch Signaturen berührt wurde. Die beiden Prüfer, welche die Marken signiert haben, saßen nicht am Postschalter. Es gibt Sammler, welche dies so sehen und entsprechend sammeln. Dies ist dann allerdings eine sehr kostspielige Angelegenheit, wenn man dies auch für Marken bis zurück in die Klassik beherzigt und einige Marken wird man in dieser Qualität heute nicht mehr beschaffen können.

Der BPP folgt Hägers Definition nicht, definiert aber auch nicht selbst.

Versuchen wir es mit dem Michel-Katalog.

Siehe einmal in Deinem Michel Deutschland-Spezial auf Seite 6 unter Preisspalten:

Zitat: "Die Notierungen in den Michel-Spezial-Werken gelten in der linken Preisspalte für ungebrauchte ( *, (*), **), in der rechten für gebrauchte (vier verschiedene philatelistische Zeichen für gebraucht) ...."

Auch der Michel unterscheidet nur nach ungebrauchten und gebrauchten Marken.

Auf Seite 18 findest Du dort die Zeichenerklärungen

* = ungebraucht mit Originalgummierung (Falz)
** = ungebraucht mit Originalgummierung (postfrisch)

Wo ist im Michel definiert: "ungebraucht mit Originalgummierung und Prüfersignatur (postfrisch)" ?

Warum ist im Michel nicht definiert: "ungebraucht ohne Gummierung, wie verausgabt (postfrisch)" ?

Es ist eine Frage von verschiedenen, ungenügend definierten Sachverhalten.
Jetzt kann man natürlich argumentieren, dass dadurch ein Ermessensspielraum bleibt. Diesbezüglich, halte ich nur nicht viel davon.

Was ist jetzt Dein waagerechtes Paar nach Definition im Michel? Ach ja, sie fallen in den Ermessensspielraum (augenrollendes Smilie fehlt hier).

MfG
Markus

[1] https://www.bpp.de/de/pruefordnung.html
 
Quelle: www.philaseiten.de
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