Thema: Bund: Stempel ausserhalb des Zeitraums der Frankaturgültigkeit
Eilean Am: 18.11.2016 09:09:39 Gelesen: 2277# 5@  
@ hustinettenbaer [#4]

Das verstehe ich nicht so ganz:

Eine Marke kann als Postwertzeichen / Frankierung verwendet werden, wenn sie noch unbenutzt ist und sie noch "gültig" ist. Eine Mi-Nr. 139/140 ist das nicht und das seit 1952 nicht mehr.

Einen Sammlerwert haben die Marken dennoch, ob nun gestempelt oder noch postfrisch.

Wenn Du eine 139 oder 140 ist, die nach ihrem Gültigkeitsdatum gestempelt wurde, ist der Stempel hierauf somit falsch, jedenfalls nicht zeitgerecht. Das ist natürlich enorm wertmindernd und nur noch ein Lückenfüller.

Darüber hinaus ist der Katalogwert ja nicht der echte Wert, sondern allenfalls noch Tauschbasis. Aber das ist nun eine ganz andere Sache.

Gruß
Andreas
 
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