@ bignell
[#13]Hallo Harald,
ich habe gelesen, dass mit der Kaiserlichen Verordnung vom 21.11.1865 ab 01.01.1866 innerhalb Österreichs für einen einfachen schweren Brief eine Taxe von 5 Neukreuzer unabhängig der Entfernung galt. War diese bei Eingeschriebenen Briefen nicht anzuwenden?
Mit freundlichem Sammlergruss
Ulf