Thema: Fehlprüfungen von BPP und VP Prüfern
Peter Stastny Am: 23.11.2016 04:09:56 Gelesen: 182181# 93@  
@ Richard [#82]

Herr Geigle „vergisst“ in seiner Aufzählung Fehlprüfungen, zu denen dem BPP von VPEX-Seite immer wieder Informationen angeboten wurden, aber von diesem nicht angenommen wurden. Insbesondere von Herrn Geigle nicht. Dies ist in Foren mehrfach dokumentiert. Durch die Nichtannahme der Informationen kam es über Jahre hinweg zur völlig unnötigen Fortsetzung und Wiederholung solcher Fehlprüfungen. Zum Schaden der Sammler.

Bis die Situation für den/die Prüfer selbst nicht mehr haltbar wurde oder der BPP von sich aus die Notbremse ziehen musste. DANN fiel man angeblich aus allen Wolken ob der (vielen) Fehlprüfungen. Erst DANN wurden wirksame Maßnahmen zur Beendigung dieser Fehlprüfungen gesetzt. Der BPP hat in den vergangenen Jahren gehandelt? Hierbei erst gar nicht und dann unnötig spät.

Wer meint, die in der Zeit davor aufgrund des Nichtstuns von BPP-Seite entstandenen Fehlprüfungen würden zurückgerufen oder zumindest bekannt gemacht, der täuscht sich. Sie „schlummern“ teils nach wie vor bei Sammlern (Der Verjährung entgegen?). Von der gerne betonten „Haftung“ ist mir dabei auch nichts bekannt. Unter den ansonsten vom BPP gerne angeführten Sammlerschutz kann ich das alles nicht subsumieren.

Geigle: „Jede fehlerhafte Prüfung ist eine zuviel. … Wir werden aber in Zukunft alles Mögliche versuchen, um ein Höchstmaß an Sicherheit im Prüfwesen zu schaffen, ohne das der Handel mit hochwertigen philatelistischem Material überhaupt nicht möglich wäre.“

Alles Mögliche? Schöne WORTE! In der Realität nimmt Herr Geigle nicht nur nach wie vor keine Informationen zu Fehlprüfungen von mir an, er ordnet sogar BPP-Mitgliedern an, von mir keine sachlichen Informationen anzunehmen, heißt, mit mir nicht zu sprechen. Aber gleichzeitig wünschen, zuerst den Kontakt mit dem betroffenen Verbandsprüfer zu suchen statt in die Medien zu gehen.

Wie wäre es, Herr Geigle, wenn Sie der Sammlerschaft die tatsächlichen Umstände bzgl. des BPP-Prüfers Oechsner mitteilen? Die ersten - nicht angenommenen - Hinweise von mir gab es dazu schon 2009 auf der IBRA in Essen. Auch Herr Geigle wollte in den Jahren darauf keinen einzigen Nachweis von mir auch nur ansehen.

Die Jahre vergingen, bis auch der BPP nicht mehr anders konnte, als die entsprechend effektiven Maßnahmen zu setzen. Leider unnötig viele Jahre zu spät. Stattdessen warnte man die Jahre hindurch beständig wie regelmäßig vor selbsternannten Experten.

Herrn Oechsner kann dabei nichts vorgeworfen werden. Der BPP-Führung hingegen das jahrelange Zögern für effektive Maßnahmen mE schon. Unter den ansonsten vom BPP gerne angeführten Sammlerschutz kann ich das alles ebenfalls nicht subsumieren.

Herr Geigle, nach meinem Beitrag [#5] forderten Sie Richard auf, meinen Beitrag zu löschen, denn er sei voller Unrichtigkeiten, Unterstellungen und teilweise auch Verleumdungen, weswegen sie wegen Eilbedürftigkeit auf sofortige Löschung bestehen mussten, andernfalls Justitiarüberprüfung und gegebenenfalls Einleitung juristischer Schritte usw. (Siehe auch hier Beitrag [#10]).

Nach der Aufforderung an Sie, die „Unrichtigkeiten, Unterstellungen und teilweise Verleumdungen“ zu konkretisieren, hörte ich nichts mehr von Ihnen.

Frage: Wie würden sie eine solche (ihre) Vorgangsweise bezeichnen?

Und: Haben Sie das notwendig?

Beste Sammlergrüße
Peter Stastny, MMag.
 
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