Thema: Recht: Abmahnung gewerblicher Verkaufsangebote
Francysk Skaryna
Am: 27.11.2016 15:38:49
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# 2
@
Moin,
über den Verein liest man vieles im Internet, wenn man mit seinen Namen mal einschlägige Suchmaschienen füttert.
Das Justizportal NRW [1] zitiert ein Urteil des OLG Hamm [2], nach dem eine Abmahntätigkeit, die in keinem vernünftigen Verhältnis mehr zu der eigentlichen gewerblichen Tätigkeit des Abmahnenden steht, rechtsmissbräuchlich sein kann.
[1]
http://www.justiz.nrw.de/JM/Presse/presse_weitere/PresseOLGs/archiv/2015_02_Archiv/20_11_2015_/index.php
[2]
https://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/hamm/j2015/4_U_105_15_Urteil_20150915.html
[3]
https://www.heise.de/extras/ct/pdf/ct1001154.pdf
[4]
https://netzpolitik.org/2015/die-abmahnindustrie-wie-deutsche-rechtsaenw
älte-gegen-eu-recht-verstossen/
Quelle: www.philaseiten.de
https://www.philaseiten.de/thema/9659
https://www.philaseiten.de/beitrag/139983