Thema: Fehlprüfungen von BPP und VP Prüfern
Markus Pichl Am: 01.12.2016 15:57:44 Gelesen: 178579# 151@  
@ Harald Wimmer [#143]

Hallo Harald,

in der Angebotsbeschreibung ist des Weiteren auch ein Fotoattest Ströh BPP, ebenfalls auf "einwandfrei, selten" lautend, aufgeführt. Soll heißen, zwei BPP-Prüfer haben diese Marke in der Qualität als "einwandfrei" eingestuft.

Im Michel-Katalog findet sich zu MiNr. 90/91 kein spezifischer Hinweis, dass Zahnverkürzungen oder sogar Fehlzähne der übliche Zustand sind bzw. sich herstellungsbedingt begründen. Es gibt nur den besagten allgemeinen Hinweis, dass sich bei den Marken der Sowjetischen Zone, aufgrund der schwierigen materiellen und technischen Umstände in der Herstellung, keine einheitlichen Qualitätsstufen in Bezug Durchstich, Zähnung und Zentrierung festlegen lassen. Siehe auch Beitrag [#48].

Nun haben wir aber auch gesehen, dass es diese Marken, auf sogen. Zigarettenpapier, auch mit einwandfreier Zähnung gibt. Solche sind dann halt doppelt einwandfrei oder einwandfreier als einwandfrei.

Selbst wenn die hinterfragte, unter BPP-Prüfern als "einwandfrei" gesehene Marke als solche gelten sollte, so ist der Umstand, welcher trotz der mangelhaften Zähnung zur Beurteilung "einwandfrei" führt, im Attest aufzuführen. Da sich sonst der objektive Empfängerhorizont fragt, warum diese mit Zahnmängeln behaftete Marke als "einwandfrei" beurteilt wird?

Ferner gebe ich zu bedenken, wenn in objektiver Hinsicht eine Argumentation auf "einwandfrei" lautend nicht standhalten sollte, sich der Prüfer, der eine solche Marke als "einwandfrei" beurteilt, gegenüber anderen Prüfern, die eine solche als mangelhaft beurteilen, einen Wettbewerbsvorteil verschafft. Kunden senden in der Regel zu den Prüfern, die eine solche Marke als "einwandfrei" attestieren.

Es bedarf also der Klärung, ob die hinterfragte in objektiver Hinsicht "einwandfrei" ist?

MfG
Markus
 
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