@ Richard
[#1]Eigentlich hat sich der "Harald Müller" mit der Nutzung einer falschen Idendität unter Nutzung fremder Bilder doch strafbar gemacht. Solltest Du - sofern nicht bereits geschehen - den Herrn "L. Müller" über die unrechtmäßige Nutzung seiner (Bild-)-Identität informieren. Ggfls. ist er auch als weithin "öffentliche" Person an einer Strafanzeige interessiert. Dann würden die Strafverfolgungsbehörden die wahre Identität bestimmt ermitteln.